AGB
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Bach Immobilien GmbH (nachfolgend „Makler“) und ihren Vertragspartnern (nachfolgend „Kunde“).
1.2 Abweichende Vereinbarungen bedürfen mindestens der Textform. Mitarbeiter des Maklers sind nicht berechtigt, mündliche Zusagen zu treffen, die über schriftlich bestätigte Inhalte hinausgehen.
2. Angebote
Alle Angebote des Maklers erfolgen freibleibend und unverbindlich. Sie basieren auf Informationen, die vom Kunden oder Dritten zur Verfügung gestellt wurden.
3. Maklerleistung und Zustandekommen des Provisionsanspruchs
3.1 Die Tätigkeit des Maklers umfasst insbesondere den Nachweis von Vertragsgelegenheiten sowie die Vermittlung von Verträgen über Immobilien.
3.2 Ein Provisionsanspruch entsteht, sobald durch die Tätigkeit des Maklers ein Hauptvertrag (z. B. Kauf-, Miet-, Pacht- oder vergleichbarer Vertrag) zustande kommt.
3.3 Für den Provisionsanspruch genügt es, dass die Tätigkeit des Maklers mitursächlich für den Vertragsabschluss war.
3.4 Vereinbarte Vergünstigungen wie mietfreie Zeiten oder sonstige Incentives bleiben bei der Berechnung der Provision unberücksichtigt.
4. Höhe und Berechnung der Provision
4.1 Die Höhe der Provision richtet sich nach der individuellen Vereinbarung oder dem jeweiligen Angebot. Alle Beträge verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
4.2 Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gelten folgende Regelungen:
Bei Miet- oder Pachtverträgen:
- bis einschließlich 5 Jahre Laufzeit: 3 Nettomonatsmieten
- über 5 Jahre: 4 Nettomonatsmieten
- über 10 Jahre: 5 Nettomonatsmieten
4.3 Maßgeblich ist die vereinbarte Nettomonatsmiete einschließlich aller vermieteten Flächen und Nebenleistungen.
4.4 Bei Staffelmietvereinbarungen wird die durchschnittliche Nettomonatsmiete über die feste Vertragslaufzeit zugrunde gelegt.
4.5 Bei Kaufverträgen beträgt die Provision, sofern nicht anders vereinbart, 5 % des notariell beurkundeten Kaufpreises.
4.6 Bei der Bestellung oder Übertragung von Erbbaurechten erfolgt die Berechnung auf Grundlage des wirtschaftlichen Wertes des Rechts oder der vereinbarten Erbbauzinsen.
5. Vorkenntnis
Der Kunde ist verpflichtet, eine bestehende Vorkenntnis über ein nachgewiesenes Objekt oder einen potenziellen Vertragspartner unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Informationen in Textform mitzuteilen.
Ein Provisionsanspruch bleibt bestehen, sofern der Makler zum Vertragsabschluss beigetragen hat.
6. Weitergabeverbot und Vertraulichkeit
6.1 Sämtliche vom Makler bereitgestellten Informationen, insbesondere Exposés und Objektnachweise, sind ausschließlich für den Kunden bestimmt.
6.2 Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher Zustimmung des Maklers zulässig.
6.3 Verstößt der Kunde gegen diese Verpflichtung und kommt infolge der Weitergabe ein Vertrag zustande, ist der Kunde verpflichtet, die vereinbarte Provision zu zahlen.
7. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, auch für die jeweils andere Vertragspartei provisionspflichtig tätig zu werden, sofern keine Interessenkollision besteht.
8. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich:
- den Makler unverzüglich über den Abschluss eines Hauptvertrags zu informieren
- auf Verlangen eine Kopie des Vertrags zur Verfügung zu stellen
9. Vermarktung und Objektangaben
9.1 Der Makler ist berechtigt, Objekte über geeignete Medien, insbesondere Online-Plattformen, zu vermarkten.
9.2 Die vom Makler weitergegebenen Objektinformationen stammen in der Regel vom Verkäufer oder von Dritten. Eine eigenständige Überprüfung durch den Makler erfolgt nicht.
9.3 Der Kunde ist verpflichtet, die erhaltenen Informationen eigenständig auf ihre Richtigkeit zu prüfen.
9.4 Der Kunde stellt sicher, dass die von ihm bereitgestellten Unterlagen korrekt sind und keine Rechte Dritter verletzen.
10. Haftung
10.1 Der Makler haftet für Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt.
10.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Makler nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
10.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
11. Geldwäsche und Compliance
11.1 Der Makler ist nach den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) verpflichtet, die Identität seiner Vertragspartner festzustellen.
11.2 Der Kunde verpflichtet sich, die hierfür erforderlichen Informationen bereitzustellen und Änderungen unverzüglich mitzuteilen.
11.3 Beide Parteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zur Geldwäscheprävention sowie zur Bekämpfung von Korruption.
12. Verjährung
Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler verjähren innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Soweit gesetzlich zulässig, beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre ab Kenntnis des Anspruchs.
13. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den geltenden Datenschutzbestimmungen.
Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung des Maklers zu entnehmen.
14. Verbraucherschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit.
Der Makler ist jedoch weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Gerichtsstand und anwendbares Recht
15.1 Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
15.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Maklers. Der Makler ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
16. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Bach Immobilien GmbH
Corneliusstraße 1
60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 177 5441455
Geschäftsführer:
Michael Bach
